Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2009 - 1 Ta 212/09 |
Zitiervorschläge
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. September 2009 - 1 Ta 212/09 (https://dejure.org/2009,12394)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,12394) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustellungsvollmacht im Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe; Unzulässige Beschwerde bei Nichteinhaltung der Notfrist
- Judicialis
ArbGG § 78; ; ZPO § ... 120 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 172 Abs. 1; ; ZPO §§ 567 ff.; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 187; ; BGB § 188 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zustellungsvollmacht im Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe; unzulässige Beschwerde bei Nichteinhaltung der Notfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 05.06.2009 - 4 Ca 1341/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2009 - 1 Ta 212/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06
Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2009 - 1 Ta 212/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 19.07.2006 - 3 AZB 18/06, NZA 2006, 1128; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 03.04.2009 - 1 Ta 46/09) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht und damit auch die Zustellungsbevollmächtigung auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Prozesskostenhilfe nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn der Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - bereits durch den Prozessbevollmächtigten gestellt wurde. - LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2009 - 1 Ta 46/09
Keine Prüfungskompetenz des Rechtspflegers im PKH-Änderungsverfahren bezüglich …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2009 - 1 Ta 212/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 19.07.2006 - 3 AZB 18/06, NZA 2006, 1128; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 03.04.2009 - 1 Ta 46/09) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht und damit auch die Zustellungsbevollmächtigung auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Prozesskostenhilfe nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn der Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - bereits durch den Prozessbevollmächtigten gestellt wurde.